Krankenkasse

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Wir von MEDECE betreuen gesetzlich und privat versicherte Patienten sowie Selbstzahler.

In den meisten Fällen können gesetzlich versicherte Patienten jede Behandlung zu 100 % über die Kasse finanzieren. Dies ist allerdings auf das medizinisch Notwendigste durch die gesetzlichen Kassen beschränkt. Möchten Sie z.B. eine Behandlungsoption wählen, die einen ästhetischen Mehrwert verspricht, können Sie über Zuzahlungen und Zusatzversicherungen diese Behandlungen abdecken.

Auch Leistungen der Kieferorthopädie werden im Erwachsenenalter bei gesetzlichen Kassen nicht und bei privaten Kassen teilweise übernommen.

In jedem Fall werden wir Sie aber vor Durchführung der Behandlung informieren bzw. einen Heil- und Kostenplan (HKP) aufstellen. Bestimmte Leistungen müssen vor Behandlungsbeginn mit der Kasse abgesprochen und von dieser genehmigt werden.

Privatversicherte Patienten sollten auf ihren Tarif achten. In vielen Fällen werden Zahnarztrechnungen vollständig übernommen und auch bessere Behandlungsmöglichkeiten werden mitgezahlt. Allerdings kann ein Selbstbehalt je nach Tarif von der Kasse veranschlagt werden. Da dies sehr spezifisch ist, sollten Sie mit Ihrer Kasse direkt sprechen, insofern Sie Ihren Tarif nicht kennen.

Grundsätzlich gilt, dass Kontrolluntersuchungen bei gesetzlichen Kassen zweimal jährlich sowie eine Zahnsteinentfernung einmal jährlich übernommen werden. Die Früherkennung von Parodontitis wird alle zwei Jahre übernommen.

Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr erhalten einige Mehrleistungen von den Kassen. Zur Kariesprophylaxe wird die Auffüllung von Zahnfurchen (Versiegelung) der Backenzähne ausgeglichen und bei Kindern zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr werden gesetzlich drei Früherkennungsuntersuchungen bezahlt. Außerdem erhalten Jugendliche vor der Volljährigkeit die kieferorthopädische Behandlung, mit einem Eigenanteil von 20 % bei einem Kind bzw. 10 % bei zwei und mehr Kindern in Behandlung, erstattet. Der Eigenanteil wird nach erfolgreichem Behandlungsabschluss durch die Kasse zurückgezahlt.

Füllungen werden gesetzlich meist nur im Frontzahnbereich in Zahnfarbe übernommen und der Rest muss bei Wunsch selbst gezahlt werden, wohingegen die privaten Kassen einen wesentlich größeren Spielraum haben.

Wurzelbehandlungen, Resektionen und Parodontitis werden in der Regel nach Standardmethoden übernommen, da diese medizinisch als notwendig eingestuft werden.

Zahnschienen werden je nach Kasse in bestimmten Fällen erstattet, dies hängt jedoch vom Einzelfall und der Krankenkasse ab. Im Bereich Zahnersatz beteiligen sich gesetzliche Kassen mit einem Festzuschuss von 50 % für die definierte Regelversorgung bzw. Standardtherapie.

Bei jeglichen Fragen zur Übernahme von Kosten möchten wir Sie bitten sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen oder uns direkt anzusprechen. Dieser Artikel kann die Kostenübernahme nur rudimentär ansprechen, da Tarife, Kassen und gesetzliche Regelungen äußerst umfangreich und fallspezifisch sind. Des Weiteren gibt es regelmäßige Anpassungen.

Sollten Sie eine private Zusatzversicherung abschließen wollen, so können Sie uns ebenfalls gern dazu ansprechen.

Gern sind wir Ihnen bei der Finanzierung von Behandlungen (bis zu 12 Monate zinsfrei) behilflich.